Leistungsbild

Das Leistungsbild und die Angebote des Büro a..t..f – architektur technik fassade orientieren sich an der AHO-Schrift Heft 28 – Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Fassadenplanung“ und initiiert durch den UBF – Unabhängige Berater für Fassadentechnik e.V.

Die erste Auflage dieses Heftes wurde im März 2012 veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung wurde die Leistung der Fassadenberater auch offiziell als vollwertige, separate Fachingenieurleistung anerkannt.

Die Fachingenieurleistung des Büros a..t..f – architektur technik fassade ergänzt die nach HOAI geregelte Leistung der Architekten und überschneidet sich nur in Teilen des Leistungsverzeichnisses mit den Leistungen der Architekten:

Auf Ihre Anfrage hin erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Wünsche ausgerichtetes Angebot.
Nachfolgend möchten wir Ihnen unser Leistungsbild vorstellen und auf einzelne unserer Leistungen näher eingehen:

In sich abgeschlossene gutachterliche Beratungsleistungen:

Fachtechnische Stellungnahmen (Privatgutachten) und Qualitätskontrollen zur Planung und Ausführung unterschiedlicher Fassadengewerke, als in sich abgeschlossene Beratungsleistung

Ermittlung von Einheitspreisen, Kostenschätzungen und Kostenkalkulationen zum Gewerk Fassade, auch als in sich abgeschlossene Beratungsleistung

Fassaden- und Sanierungskonzepte, auch als in sich abgeschlossene Beratungsleistung

Beratungsleistungen im Rahmen der Projektbearbeitung:

Fachtechnische Beratung zur Fassadentechnik

Erstellen von fachspezifischen Leitdetails

Erstellen von fachtechnischen, detaillierten Leistungsverzeichnissen

Beratende Begleitung der Vergabe

Fachtechnische Bewertung der Werk- und Montagepläne ausführender Fassadenfirmen

Einzelne Objektbegehungen als in sich abgeschlossene gutachterliche Beratungsleistung

AHO: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
Grundleistung nach AHO-Schrift, Heft 28, sind nachfolgend mit (GL) gekennzeichnet, Besondere Leistungen nach AHO sind mit (BL) gekennzeichnet. Nicht im AHO-Heft erfasste Leistungen (zusätzliche besondere Leistungen) sind mit (ZBL) gekennzeichnet.

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